Das “Ich bin das Recht und die Ordnung”-Gehabe von Otto Schily in den letzten Monaten seiner Amtszeit beschäftigt einen ja immer wieder mal. Da gab es zum Beispiel dieses Ereignis Anfang September, wo der gute Otto vom glücklicherweise selten genutzen Mittel des Organisationsverbots Gebrauch machte. In erster Instanz wurde das Verbot des E-Xani-Verlages und damit der PKK-nahen “Özgür Politika” vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig aufgehoben (Welt).
Verfasst von Michael am 21.10.05 13:35Freitag, 21. Oktober 2005
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