Die grosse Koalition hat heute gegen die Stimmen der drei kleinen Parteien die neuen Anti-Terror-Gesetze verabschiedet. Das ist ein ziemlich erwähnenswertes Ereignis.
Künftig darf, insoweit es um staatsgefährdende Handlungen geht, die antizipierte Tat bereits vor deren Ausführung bestraft werden. Wer sich eine Bombenbauanleitung beschafft oder Abenteuerurlaub in einem Terrorcampf macht, der hat gute Chancen in den Knast zu wandern. Vorfeldstrafbarkeit nennt man das.
Es lohnt sich einen Blick in die Vergangenheit, sprich die Anti-Terrorgesetzgebung von 1976 zu werfen. Damals verweigerte die CDU/CSU ihre Zustimmung, eben weil die Vorfeldstrafbarkeit nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Hiergegen hatte sich die SPD und die FDP vehement gesperrt (Zeit).
Wie auch immer. Ich fürchte die Vorfeldstrafbarkeit lässt sich im Kern nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbaren. Es ist eine Kompetenzausweitung des Staates die viele Tore aufstösst, auch wenn man nicht gleich die Pauke von der Gesinnungsjustiz schlagen muss (Focus).
Die Angst vor der Vorfeldstrafbarkeit hat Philip K. Dick trefflich und hinreichend paranoisch beschrieben. Insofern das Gesetz in Gänze den Bundesrat passiert, kann man sich fragen ob es in der Praxis wenigstens einen Minority Report geben wird.
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Donnerstag, 28. Mai 2009
Anti - Terror - Gesetze
Eingestellt von michael um 15:35
Labels: Anti-Terror-Gesetze, Freiheit und Sicherheit, Minority Report, Vorfeldstrafbarkeit
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