Bei der Bestimmung der Frist, die dem Gesetzgeber zur Behebung des verfassungswidrigen Zustandes einzuräumen ist, ist einerseits zu bedenken, dass ein neuer Bundestag möglichst auf verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage gewählt wird. Andererseits fordert der dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen zustehende Gestaltungsspielraum ausreichend Zeit, um die verschiedenen Regelungsalternativen und deren Auswirkungen auf das Wahlrecht angemessen zu berücksichtigen und zu gewichten (via SZ).So hat das BVerG seine Frist zur Wahlrechtsänderung bis 2011 begründet. Nachdem heute morgen noch der vermeintliche Koalitionsbruch der SPD zur Änderung des Wahlrechts vor den Bundestagswahlen im Raum stand, hat die SPD nunmehr zurückgerudert. Jetzt solle die CDU mal begründen, warum sie es vorzieht nach verfassungswidrigem Recht zu wählen, so verlautet es aus den Reihen der SPD.
Tatsächlich hat die Grosse Koalition alle Möglichkeit gehabt, das Wahlrecht rechtzeitig zu ändern. Das Problem des negativen Stimmgewichts besteht schon weit länger als die Bestätigung dessen Verfassungswidrigkeit. Und längst haben Wahlrechtsexperten hinreichend viele und kompetente Vorschläge zur Wahlrechtsänderung vorgeschlagen. Auf diesem Feld mangelt es schlichtweg nicht an Expertise, wie das BVerG es impliziert.
Neben dem Umstand, dass es in einer Demokratie in der Tat schwer vorstellbar ist, eine legitime Regierung nach verfassungswidrigem Recht zu wählen, wundert vor allem die Haltung der SPD.
Die rechtzeitige Wahlrechtsänderung wäre nach den einschlägigen Prognosen für die angeschlagene Partei eine nahezu existenzielle Frage. Die dazu notwendige Mehrheit steht mit Grünen und der Linkspartei zudem durchaus zur Verfügung. Selbst einer Zusammenarbeit mit der Linken könnte man durchaus mit dem Argument rechtfertigen, dass man Wählern schlichtweg keine verfassungswidrige Wahl zuzumuten kann. Denn das wird sie natürlich trotz des Änderungsauftrags bis 2011 sein. Die jetzige Regelung wird dadurch selbstredend nicht verfassungskonformer.
Nun könnte man meinen, dass die CDU unter Druck gesetzt werden soll, indem man sie als die Partei darstellt, die unter soll unglücklichen Umständen wählen lässt. Eine geschickte Kampagne könnte auch eine künftige schwarz-gelbe Regierung in den Schatten der illegitimen Wahl stellen. Klagen wird es nach der Wahl allemal geben.
Ich vermute allerdings, dass die Beweggründe der alten Tante aus anderer Richtung kommen. Nach einer Wahlrechtsänderung wäre aufgrund der strukturellen Mehrheit von Linkswählern das Zustandekommen einer schwarz-gelben Regierung nämlich tatsächlich gefährdet.
Und mir geistert schon lange der Gedanke im Kopf herum, dass die SPD trotz ihrer "wir werden gewinnen"-Rhetorik samt "Regierungsprogramm" statt Wahlprogramm die Bundestagswahlen gar nicht gewinnen und auch schwarz-gelb gar nicht verhindern will.
Ich bin sicher, dass in den SPD Wahlkampfzentralen offen der Gedanke diskutiert wird, sich möglichst elegant (sprich den Gegner knapp über den 50% haltend) aus der Regierungsverantwortung in die Opposition zu verabschieden.
Denn man ist sich in der SPD vermutlich darüber im Klaren, dass die Partei als Mitglied der Grossen Koalition auch in den kommenden vier Jahren nicht in der Lage sein wird, sich von der eigenen Dauerkrise zu erholen. Das wurde schließlich auch in den vergangenen Jahren nicht geschafft. Und gerade weil die nächste Legislatur im Schatten der Finanzkrise und Rekordverschuldung nicht viel Gutes erwarten lässt, könnte "dagegen-reden-dürfen" der SPD erheblich zu Gute kommen.
Zeichen dafür gibt es durch wahlnahes Wählervergraulen (Netzsperren, Wählerrüge), den uncharismatischen Kanzlerkandidaten und das mutlose "Regierungsprogramm" nun wirklich genug.


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