Es ist schon erstaunlich, worum man sich als Bundeswahlleiter allenthalben Sorgen machen muss. Würde ein dahergelaufenes Parteimitglied die Ergebnisse der Exit-Polls vor Schließung der Wahllokale twittern, wäre das - so wörtlich - der Gau und mithin ein Grund die Wahl anzufechten.
Denn es ist nunmal verboten, Wahlprognosen am Wahltag vor Schließung der Wahllokale zu veröffentlichen. In der Konsequenz wird jetzt bei der SPD darüber nachgedacht, Exit-Polls schlichtweg zu verbieten. Dem kann ich nicht folgen. Wenn Politiker in letzter Zeit das Wort verbieten in den Mund nehmen, wird mir eh' immer schlecht. Aber ich kann Spitblog in seiner Ansicht folgen, dass Exit-Polls in Deutschland einigermassen sinnfrei sind.
Angenommen wird, dass frühzeitige Wahlprognosen die Wahl manipulieren würden, nämlich dahingehend, dass der eine doch noch schnell zur Wahl geht und der andere eventuell seine Wahlentscheidung aufgrund dieser Information ändert.
Der Bundeswahlleiter sollte sich mal nicht so viele Sorgen machen. Da scheint mir der Grad an Manipulation doch so gering, dass man das Wort kaum in dem Mund nehen braucht. Denn letztlich herrscht in Deutschland noch immer weitgehende Informationsfreiheit und die Wahlentscheidung ist mithin frei.
In letzter Konsequenz ist es völlig egal warum jemand zur Wahl geht und welche Motivation seine Wahlentscheidung leitet. Der Wähler kann würfeln oder sich auch gerne daran orientieren, welchem Anfangsbuchtstaben sein morgendliches Häufchen am ehesten ähnlich sieht. Das Ergebnis der Exit-Polls zu twittern wäre bestenfalls eine einfache Verletzung des Wahlrechts, wie sie bei jeder Bundestagswahl vorkommen, und der Twitternde würde sich entsprechend strafbar machen. Das Ausmass der Verletzung wäre aber nun wirklich meilenweit davon entfernt, einen erfolgsversprechenden Grund für eine Anfechtung der gesamten Wahl zu liefern.
Viel krasser finde ich da, dass eine schwarz-gelbe Regierungsmehrheit nach derzeitigen Prognosen wahrscheinlich nur durch Überhangsmandate und eventuell durch negatives Stimmgewicht zusammenkommt wird (SpON). Damit wäre dann nicht nur mit einem verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt worden. Der verfassungswidrige Gesetzesteil wäre auch ausschlaggebend verantwortlich für die Regierungsmehrheit.
Das wäre ein Gau. Und ausdrücklich sollte man mal das Bundesverfassungsgericht rügen. Wie konnten die denn auf die Idee kommen, dem Gesetzgeber bis nach der nächsten Wahl Zeit für eine Gesetzesänderung zu lassen. Da fällt mir jetzt erst auf, wie krass das ist. Das unsere Verfassungsrichter absichtsvoll eine verfassungswidrige Wahl in Kauf nehmen und damit eventuell eine auf verfassungswidrigen Regeln zustandegekommene Regierungsmehrheit riskieren. Das ist eigentlich unglaublich. Und verdient natürlich weitaus mehr Aufmerksamkeit als Twitter...
Sonntag, 28. Juni 2009
Wahlgefährdung durch Twitter
Eingestellt von michael um 12:09
Labels: Bundestagswahl 2009, Exit-Polls, negatives Stimmgewicht, Twitter, Wahlrecht, Überhangsmandate
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